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Zusammenfassung der Corona-Verordnung BW ab 09.02.2022

Es wurden Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen, welche am 9. Februar 2022 in Kraft treten. Diese wirken sich auch auf die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen aus, welche ebenfalls angepasst wurde.

Der Deutsche Harmonika-Verband Landesverband Baden-Württemberg hat die für Musikvereine sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen geltenden Regelungen hier in einem PDF zum Download zusammengefasst.

 

 

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