- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Online-Seminar: Die Künstlersozialkasse
26. Februar 2022 | 10:00 - 12:00
Abgabepflicht, Anmeldung, Abrechnung & Co.
Wer muss Künstlersozialabgabe bezahlen?
Wofür ist Künstlersozialabgabe zu entrichten?
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wann ist die Künstlersozialabgabe zu melden?
Wer prüft die Künstlersozialabgabe?
Jedes Unternehmen und damit auch Vereine und Verbände, die regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag geben und/oder verwerten, müssen in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 4,2 Prozent im Jahr 2022 an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die KSK versichert.
In diesem Online-Seminar werden die zentralen Themenfelder hierzu behandelt und oben genannte Fragen beantwortet.
Weitere Informationen in der Ausschreibung