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Online-Seminar: Die Künstlersozialkasse

26. Februar 2022 | 10:00 - 12:00

Abgabepflicht, Anmeldung, Abrechnung & Co.

Wer muss Künstlersozialabgabe bezahlen?
Wofür ist Künstlersozialabgabe zu entrichten?
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wann ist die Künstlersozialabgabe zu melden?
Wer prüft die Künstlersozialabgabe?

Jedes Unternehmen und damit auch Vereine und Verbände, die regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag geben und/oder verwerten, müssen in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 4,2 Prozent im Jahr 2022 an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die KSK versichert.

In diesem Online-Seminar werden die zentralen Themenfelder hierzu behandelt und oben genannte Fragen beantwortet.

Weitere Informationen in der Ausschreibung

Anmeldung online 

Details

Datum:
26. Februar 2022
Zeit:
10:00 - 12:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Online Seminar

Veranstalter

DHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Phone
07425 - 95 992 21
E-Mail
staufenberger@dhv-ev.de
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