NEUSTART KULTUR für Kleinst-und Eintagesfestivals

Eventurell kommt für einige von Ihnen die folgende neue Fördermöglichkeit infrage, zu der seit gestern Anträge unter https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/ gestellt werden können. Weitere Informationen finden Sie am Anhang.

Es geht um eine Förderung von Kleinst- und Eintagesfestivals. Auch wenn Sie eine Konzertreihe und kein sogenanntes Festival veranstalten, macht es Sinn zu prüfen, ob Sie für die Förderung dennoch infrage kommen.

In diesem Programm ist die Zugangsvoraussetzung für eine Antragstellung, dass ein Veranstalterinnen und Veranstalter von Kleinst- und Eintagesmusikfestivals dann antragsberechtigt sind, wenn sie

  • für den Festivalzeitraum (ein oder mehrtägig) mindestens 99 und maximal 899 verkaufte Eintrittskarten nachweisen,
  • bei denen Livemusik-Darbietungen programmatisch überwiegen und die ein zusammenhängendes kuratiertes Gesamtprogramm mit mindestens fünf unterschiedlichen musikalischen Programmpunkten vorweisen,
  • bei denen überwiegend Künstlerinnen und Künstler mit eigenem Repertoire und/oder künstlerische DJs auftraten bzw. auftreten.
  • Außerdem ist wichtig, dass es sich um Veranstaltungen handelt, die über die letzten drei Jahre mit max. 40% öffentlichen Geldern finanziert wurden.

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