Neues Förderprogramm: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten“

Ziel des in den beiden nächsten Jahren ausgeschriebenen Programms ist es, strategische Verbindungen und Allianzen zwischen Akteuren der professionellen Kunst mit den Bereichen der Amateurkunst, der freien Szene, Hochschulen, Soziales, Bildung (u.a. Schulen), Religion, Sport, Wirtschaft oder Verwaltung zu entwerfen.

Antragsberechtigt sind professionelle Institutionen und Ensembles aus Kunst und Kultur, von Kunst- und Musikhochschulen und den drei Akademien des Landes.

Im Bereich der Breitenkultur (Amateurtheater, Amateurmusik u.a.) sind ausschließlich die Verbände antragsberechtigt.  

 Ihren Projektantrag reichen Sie bitte online bei uns ein:

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/ausschreibungen/

Dazu füllen Sie bitte alle Textfelder und den Kosten-Finanzierungsplan (Excel) aus. Sie schließen den Vorgang ab, indem Sie nach dem letzten Textfeld auf den Button „Abschicken“ klicken. Bitte vergessen Sie nicht, den Kosten- und Finanzierungsplan in ein PDF umzuwandeln und als Anhang im Online-Tool hochzuladen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail. Sie haben die Möglichkeit Ihre Einträge zwischen zu speichern.  

Die Einreichfrist endet am Donnerstag, 31. Mai 2018.

Unter dem oben angegebenen Link zum Projektantrag finden Sie alle relevanten Informationen zur Ausschreibung: FAQ, Richtlinien und Förderkriterien zu den verschiedenen Projektlinien, einen beispielhaften Kosten- und Finanzierungsplan sowie einen Leitfaden zur Online-Bewerbung.

Allgemeine Hinweise:

  • Ihr Projekt darf im Rahmen der aktuellen Ausschreibung frühestens am 02. Juli 2018 beginnen und muss aus haushaltsrechtlichen Gründen spätestens zum 15. Dezember 2018 begonnen werden. Anträge mit einem Projektbeginn vor und nach diesen Terminen können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro, die Maximalfördersumme 200.000 Euro.

 Hinweise zum Kosten- und Finanzierungsplan:

  • Der Kosten- und Finanzierungsplan muss zwingend ausgeglichen sein, um den Antrag absenden zu können.
  • Dies bedeutet, dass wenn Sie bei einem Mittelgeber weniger Mittel bewilligt bekommen haben als ursprünglich beantragt, so müssen Sie den Kosten- und Finanzierungsplan durch andere Mittel ausgleichen.
  • Dies kann beispielsweise durch höhere Eigenmittel, andere Mittelgeber oder eine höhere Antragssumme im Programm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt erfolgen. Bitte beachten Sie bei einer höheren Antragssumme im Programme „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“, dass mindestens 20% der Projektkosten über eigene Mittel oder Drittmittel finanzieren werden müssen.
  • Sollten Sie noch keine Rückmeldung über beantragte Mittel von anderen Mittelgebern erhalten haben, so können Sie dies im Kosten-und Finanzierungsplan kennzeichnen, indem Sie bei den Angaben beantragt (=ba) oder bewilligt (=bw) hinzufügen.