Neuer Raum für Kultur statt Leerstand: Dritte Ausschreibungs- runde für Förderprogramm „FreiRäume“

Die Bankfiliale wird zum Kunstschalter, die Lagerhalle zum Ausstellungsraum: Mit dem Förderprogramm „FreiRäume“ hat das Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst bereits 26 Kultur-Projekte in ländlichen Regionen Baden-Würt- tembergs ermöglicht. Jetzt ist eine dritte Förderrunde ausgeschrieben. Bis zum 11. Dezember können sich Gemeinden, Kultureinrichtungen, Vereine und bürger- schaftliche Initiativen erneut um eine Förderung bewerben. Insgesamt stehen bis zu 850.000 Euro zur Verfügung.

„Mit der dritten Auflage des Programms wollen wir noch mehr, FreiRäume‘ für Kunst und Kultur im ländlichen Raum schaffen. Dafür wird leerstehenden Gebäu- den neues Leben eingehaucht: In der alten Scheune oder im ehemaligen Gasthof fördern wir somit nicht nur den kulturellen Austausch, sondern auch das Gemein- schaftsgefühl“, sagte Kunststaatssekretär Arne Braun am Montag (14. Novem- ber) in Stuttgart. „Spätestens die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben gezeigt: In Zeiten großer gesellschaftlicher Herausforderungen sind solche Begeg- nungsstätten besonders gefragt – insbesondere, wenn sie die Kreativität der Be- sucherinnen und Besucher anregen.“

Bei der erneuten Ausschreibung liegt der Fokus auf gemeinschaftlich entwickel- ten Kulturveranstaltungen an ungewöhnlichen Orten. „Jetzt sollen vor allem klei- nere Projekte eine Chance erhalten, die oftmals durch ihre Flexibilität überzeu- gen und sich veränderten Rahmenbedingungen mit innovativen Lösungen anpas- sen können. Wir haben die Förderrichtlinien deshalb etwas vereinfacht“, sagte Staatssekretär Braun weiter.

Das Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums ist Teil des Impulspro- gramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Landesregierung. Mit 20 Millionen Euro unterstützt das Land Aktivitäten und Projekte – von der Förderung bürgerschaftlichen Engagements über die Umsetzung einer Kampagne für eine respektvolle Diskussionskultur in den Sozialen Medien bis hin zur Wiederbele- bung öffentlicher Orte im ländlichen Raum.

Interessierte können sich bis zum 11. Dezember 2022 für eine Förderung bewer- ben. Beantragt werden können 10.000 Euro bis maximal 40.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten. Eine Bewerbung ist bis Jahres- ende möglich. Das Ministerium bietet am 2. Dezember eine digitale Informations- veranstaltung zum Programm an. Weitere Informationen zur Antragstellung unter: www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Förderung