Förderung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung durch das Sozialministerium

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt in diesem Jahr zusätzlich 600.000 Euro für die Durchführung praktischer Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung in den Bereichen soziale Jugendbildung, Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen und Kooperation Jugendarbeit-Schule zur Verfügung.

Durch die Stärkung dieser drei Bereiche der außerschulischen Jugendbildung können wichtige Themenschwerpunkte des „Masterplan Jugend“ vor Ort umgesetzt werden, die der persönlichen und sozialen Entwicklung der Jugendlichen und der Integration von ausländischen und spätausgesiedelten Jugendlichen dienen.

Die mit den zusätzlichen Mitteln zu fördernden Maßnahmen sind an die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 10 bis 27 Jahre zu richten.

Mögliche Zuwendungsempfänger sind die anerkannten Träger der Jugendbildung bzw. der Jugendhilfe, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige gemeinnützige Träger und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.

Anträge können bis zum 15. Mai 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen stehen hier zum Download bereit und finden sich zudem auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

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